Frühförderstelle - Unstrut Hainich Kreis
FRÜHFÖRDERUNG - FÜR WEN?
FÜR KINDER VON DER GEBURT BIS ZUM SCHULEINTRITT, DIE
- Verhaltensauffälligkeiten zeigen
- kaum Kontakt suchen
- nicht oder kaum sprechen
- nicht oder immer nur dasselbe spielen
- krabbeln oder laufen
- als Risikokinder gelten
- entwicklungsverzögert sind
- körperlich oder geistig behindert sind
ZIEL DER FRÜHFÖRDERUNG
- Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen
- das Auftreten einer Behinderung zu verhüten
- Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben
- Begleitung, Unterstützung und Anleitung der Eltern
Durch Frühförderung werden dem Kind bestmögliche Entwicklungschancen zur Entfaltung seiner Persönlichkeit geboten.
Außenstelle Bad Langensalza
Adresse:
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Lindenbühl 10 99947 Bad Langensalza |
Leitung: |
Katrin Huhnstock - Leitung Annett Reif - Stellvertretende Leitung |
Telefon: |
03603 / 892636 |
Fax: | 03603 / 3986575 |
Mail: |
Außenstelle Mühlhausen
Adresse:
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Bahnhofplatz 1 99974 Mühlhausen |
Leitung: |
Kathrin Huhnstock - Leitung Schröder-Laupichler - Stellvertretende Leitung |
Telefon: |
03601 / 404730 |
Fax: | 03601 / 7995895 |
Mail: |
ARTEN DER FRÜHFÖRDERUNG
- mobile Frühförderung
- eine Heilpädagogin kommt im Wochenrhythmus zu Ihnen nach Hause oder in den Kindergarten Ihres Kindes und fördert es
- ganz individuell durch heilpädagogische Übungsbehandlungen
- ambulante Frühförderung
- Die Eltern kommen mit ihrem Kind zu uns in die Frühförderstelle. Auch hier wird ihr Kind ganz individuell durch eine Heilpädagogin gefördert.
Die Inanspruchnahme des jeweiligen Förderangebotes entscheiden die Eltern.
HEILPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG
... ist eine ganzheitliche Entwicklungsförderung, d.h. Förderung von:
Wahrnehmung, Bewegung, Sprache, Interaktion, Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten, Emotionalität, Sozialverhalten, Selbständigkeit und Kognition. Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachrichtungen.
KOSTENTRÄGER
Bei ärztlicher Notwendigkeit im SGB XII § 53, 54 in Verbindung mit § 55,56 SGB IX.
Nach Antragstellung trägt das Sozialamt die Kosten der heilpädagogischen Frühförderung.
Neues aus der Frühförderstelle Mühlhausen:
